Übergangsgeld während der Rehabilitation
Deutsche Rentenversicherung · bundesweit
Übergangsgeld sichert das Einkommen während einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation, wenn kein Arbeitsentgelt mehr gezahlt wird. Es beträgt 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts und 75 Prozent für Versicherte mit einem Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, oder mit einem pflegebedürftigen Ehegatten. Bei Selbstständigen und freiwillig Versicherten wird die Berechnung aus 80 Prozent des Einkommens abgeleitet. Der Antrag läuft zusammen mit dem Reha-Antrag über die Deutsche Rentenversicherung.
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