Steuerliche Behandlung der THG-Prämie bei Fahrzeugen im Betriebsvermögen
Finanzverwaltung · bundesweit
Gehört das Elektrofahrzeug zum Betriebsvermögen, zählt die THG-Prämie zu den Betriebseinnahmen und unterliegt der Einkommensteuer beziehungsweise Körperschaftsteuer. Anders als bei Privatpersonen gibt es hier keine Freigrenze. Bei Flotten mit E-Transportern, E-Lkw oder E-Bussen summieren sich die Prämien zu erheblichen Beträgen, die vollständig zu erfassen sind.
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