Steuerfreies Laden von E-Fahrzeugen beim Arbeitgeber (Paragraf 3 Nummer 46 EStG)
Bundesministerium der Finanzen, Finanzämter · bundesweit
Vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Vorteile für das Laden eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens sind steuerfrei. Steuerfrei ist auch die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung.
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