Rückzahlung und Stundung von Studiengebühren
IFB Hamburg · Hamburg
Die IFB Hamburg verwaltet die Rückzahlung gestundeter Studiengebühren aus der Zeit vor Oktober 2012. Betroffen sind Studierende, die zwischen Wintersemester 2008/2009 und Sommersemester 2012 ihre Gebühren stunden ließen. Eine weitere zins- und kostenfreie Stundung ist möglich, solange die Jahreseinkünfte unter 30.000 Euro liegen.
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