Richtlinie über die Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) · bundesweit
Das Programm förderte die Verbesserung der Energieeffizienz im elektrischen Eisenbahnbetrieb über einen Zuschuss je Tonnenkilometer und Personenkilometer. Die Fördersätze wurden jährlich festgelegt, zum Beispiel 0,00110646 Euro je tkm und pkm für 2021 und 0,00137281 Euro für 2020. Die Geltungsdauer wurde vom 31.12.2023 auf den 31.12.2022 verkürzt, das Programm ist beendet.
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