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LandZuschuss

Richtlinie Naturkatastrophen Nordrhein-Westfalen (Soforthilfen nach Hochwasser, Starkregen und Sturm)

Land Nordrhein-Westfalen, Auszahlung durch die Gemeinden · Nordrhein-Westfalen

Festbetragszuschuss zur Behebung akuter Notlagen nach Hochwasser, Starkregen, Hagel, Sturm, Erdbeben, Erdrutsch sowie Wald- und Vegetationsbränden. Privathaushalte erhalten 2.000 Euro für die erste Person und 1.000 Euro je weitere Person, land- und forstwirtschaftliche Betriebe 5.000 Euro je Betriebsstätte, unter anderem für Unterkunft, Räumung, Reinigung und provisorischen Wiederaufbau.

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