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ReparaturBONUS Berlin

Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, abgewickelt durch die IBB Business Team GmbH · Berlin

Seit dem 17. September 2024 erstattet Berlin 50 Prozent der Reparaturkosten für Haushaltsgeräte, höchstens 200 Euro je Reparatur, ab einer Mindestrechnung von 75 Euro. Bei Reparatur in einem Repair-Café oder einer Reparaturinitiative werden die Ersatzteilkosten zu 100 Prozent erstattet, hier liegt die Mindestrechnung bei 25 Euro. Antragsberechtigt sind volljährige natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Berlin, nicht Unternehmen, Vereine oder Schulen. Am 25. Juni 2025 waren die Mittel wegen hoher Nachfrage aufgebraucht, die Antragstellung ist seitdem ausgesetzt, eine Neuauflage für 2026 ist angekündigt. Selbstreparaturen außerhalb von Repair-Cafés und Barzahlungen sind ausgeschlossen.

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