Reisekosten bei Rehabilitation und Teilhabeleistungen
Deutsche Rentenversicherung oder anderer Rehabilitationsträger · bundesweit
Im Zusammenhang mit medizinischer Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden nach Paragraf 73 SGB IX die erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernommen. Erstattet werden auch besondere Beförderungsmittel bei Behinderung, Kosten einer notwendigen Begleitperson einschließlich ihres Verdienstausfalls, Kinderbetreuung am Rehabilitationsort und Gepaecktransport. Beantragt wird beim zuständigen Rehabilitationsträger, üblicherweise zusammen mit dem Reha-Antrag.
Noch keine Beiträge
Sei die Erste oder der Erste hier
Zu Reisekosten bei Rehabilitation und Teilhabeleistungen hat noch niemand geschrieben. Frag, was dir unklar ist, oder erzähl, wie dein Antrag gelaufen ist. Wie lange hat die Bearbeitung gedauert? Welche Unterlagen wurden verlangt? Genau solche Sätze sparen den Nächsten Wochen.
Beiträge stammen von Nutzerinnen und Nutzern und geben deren eigene Erfahrung wieder. Sie sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Verbindlich ist immer die Richtlinie des Fördergebers.