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Rehabilitationssport und Funktionstraining

Gesetzliche Krankenkasse oder Deutsche Rentenversicherung · bundesweit

Aerztlich verordneter Rehabilitationssport in Gruppen unter aerztlicher Betreuung und Überwachung sowie aerztlich verordnetes Funktionstraining in Gruppen unter fachkundiger Anleitung gehoeren nach Paragraf 64 SGB IX zu den ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation. Sie werden von der Krankenkasse oder vom Rehabilitationsträger übernommen. Die Verordnung erfolgt durch die behandelnde Aerztin oder den behandelnden Arzt, die Genehmigung durch den Kostenträger.

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