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Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in Sachsen-Anhalt

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, oertliche Träger · Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt geht über den bundesrechtlichen Mindeststandard hinaus und gewährt jedem Kind von Geburt an bis zur Versetzung in den siebten Schuljahrgang einen Rechtsanspruch auf einen ganztaegigen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Die Einrichtungen bieten Betreuungszeiten von bis zu zehn Stunden taeglich, ausgerichtet am Bedarf der Eltern. Rechtsgrundlage ist das Kinderförderungsgesetz des Landes. Elternbeiträge werden von den Trägern und Gemeinden festgesetzt, die Höhe unterscheidet sich daher oertlich.

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