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progres.nrw – Förderung von Wasserkraftanlagen

Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg · Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen der Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik vom 30. Januar 2026 Wasserkraftanlagen bis maximal 1.000 Kilowatt elektrischer Leistung. Die Antragstellung ist derzeit ausgesetzt: Nach Angabe der Bezirksregierung Arnsberg kann die Förderung für diesen Fördergegenstand aktuell nicht weitergeführt werden. Wer eine kleine Wasserkraftanlage in NRW modernisieren oder neu errichten will, muss die Wiederaufnahme abwarten oder auf den KfW-Kredit 270 sowie den EEG-Anspruch nach § 40 EEG ausweichen. Details zu Fördersätzen und Voraussetzungen stehen in der Richtlinie.

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