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Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI

Pflegekassen, Pflegestützpunkte und beauftragte Beratungsstellen · bundesweit

Wer Leistungen der Pflegeversicherung erhält, hat Anspruch auf eine individuelle, kostenlose Pflegeberatung. Beraterinnen und Berater analysieren den Hilfebedarf, erstellen einen Versorgungsplan, beantragen die noetigen Leistungen und begleiten die Umsetzung. Die Beratung kann auch in der eigenen Wohnung stattfinden. Die Pflegekasse muss vor der ersten Beratung eine zuständige Ansprechperson benennen.

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