Öko-Regelung 1c: Bluehstreifen und Bluehflächen in Dauerkulturen
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden · bundesweit
Prämie von 200 Euro je Hektar für Bluehstreifen und Bluehflächen in förderfähigen Dauerkulturen, zum Beispiel in Obstanlagen und Weinbergen. Anders als bei Öko-Regelung 1b gilt keine Mindestgröße von 0,1 Hektar und die Streifen dürfen schmaler als fuenf Meter sein.
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