Öko-Regelung 1b und 1c: Bluehstreifen und Bluehflächen auf Ackerland und in Dauerkulturen
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder · bundesweit
Gefördert wird die Anlage von Bluehstreifen und Bluehflächen auf Ackerland (Öko-Regelung 1b) sowie in Dauerkulturen wie Obst- und Weinbau (Öko-Regelung 1c). Die Prämie beträgt jeweils 200 Euro je Hektar zusätzlich zur Grundprämie der nichtproduktiven Flächen. Die Flächen müssen mit einer zugelassenen Saatgutmischung angelegt werden und dienen Bestaeubern und anderen Insekten als Nahrungsquelle. Beantragt wird jährlich mit dem Sammelantrag.
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