Meisterprämie Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Antrag über die Handwerkskammern · Baden-Württemberg
Einmalprämie von 1.500 Euro für Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung im Handwerk nach Anlage A und B1 der Handwerksordnung. Die Prüfung muss nach dem 01.01.2020 abgelegt worden sein, Anträge sind laufend und rückwirkend möglich, zuständig ist die Handwerkskammer.
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