Mehrbedarf für Alleinerziehende im Bürgergeld
Jobcenter · bundesweit
Alleinerziehende im Bürgergeldbezug bekommen nach Paragraf 21 SGB II einen Mehrbedarf. Er beträgt 36 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs bei einem Kind unter sieben Jahren oder zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren, sonst 12 Prozent je Kind. Insgesamt ist der Mehrbedarf für Alleinerziehende auf 60 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt. Er wird vom Jobcenter zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt.
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