LSB-Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau
Landessportbund Brandenburg e.V. · Brandenburg
Förderung von Baumaßnahmen an vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen durch den Landessportbund Brandenburg, etwa energiesparende Maßnahmen, Instandsetzungen, Modernisierungen sowie Neu- und Erweiterungsbauten bei nachgewiesenem Bedarf. Die Zuwendung ist eine Festbetragsfinanzierung von 80 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, begrenzt auf maximal 50.000 Euro; die zuwendungsfähigen Gesamtkosten sind auf 100.000 Euro begrenzt. Die Zuwendung wird je zur Haelfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss und als zinsloses Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit gewährt. Das Land Brandenburg stellt die Mittel dem LSB nach den Paragrafen 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung bereit.
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