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Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (Paragraf 16c SGB II)

Jobcenter / Bundesagentur für Arbeit · bundesweit

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine Selbständigkeit aufnehmen oder fortführen, können Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachguetern erhalten. Zuschüsse dürfen 5.000 Euro nicht übersteigen. Zusätzlich kann Beratung und Vermittlung von Kenntnissen durch geeignete Dritte gefördert werden.

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