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Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt

Land Sachsen-Anhalt, Ministerium der Finanzen, verwaltet durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt · Sachsen-Anhalt

Ausfallbürgschaften des Landes für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite, in der Regel für 80 Prozent der verbürgten Kreditsumme oder des Ausfalls. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler und natürliche Personen, die sich an einem Unternehmen beteiligen wollen, etwa bei einer Nachfolge.

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