Antragio
LandSonstiges

Kostenfreiheit des Schulwegs in Bayern

Freistaat Bayern, Kostenträger sind Kommunen, Landkreise und Schulen · Bayern

Der Schulweg mit dem öffentlichen Nahverkehr ist in Bayern gesetzlich geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa ab einer Mindestentfernung zur Schule oder im Rahmen einer Sozialklausel, kann beim zuständigen Kostenträger ein Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs gestellt werden. Wird der Antrag genehmigt, gibt der Kostenträger einen Autorisierungscode aus, mit dem das Schuelerticket kostenlos bestellt wird. Im MVV-Gebiet ist das das 365-Euro-Ticket MVV als Chipkarte. Die genauen Entfernungsgrenzen legt der jeweilige Kostenträger fest.

Community

Noch keine Beiträge

Melde dich an, um mitzuschreiben. Lesen kannst du hier auch ohne Konto.

Sei die Erste oder der Erste hier

Zu Kostenfreiheit des Schulwegs in Bayern hat noch niemand geschrieben. Frag, was dir unklar ist, oder erzähl, wie dein Antrag gelaufen ist. Wie lange hat die Bearbeitung gedauert? Welche Unterlagen wurden verlangt? Genau solche Sätze sparen den Nächsten Wochen.

Beiträge stammen von Nutzerinnen und Nutzern und geben deren eigene Erfahrung wieder. Sie sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Verbindlich ist immer die Richtlinie des Fördergebers.