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LandZuschuss

Kommunalförderrichtlinie ärztliche Versorgung Bayern (KoFöR)

Freistaat Bayern, Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, Bewilligung durch das LGL · Bayern

Zuschuss von bis zu 150.000 Euro je Maßnahme und maximal 80 Prozent Förderquote für Gemeinden, die die ärztliche Versorgung vor Ort sichern. Gefördert werden Gesundheitszentren, Primärversorgungszentren, Teampraxen, kommunale Eigeneinrichtungen, Standort- und Wohnraumsuche, Mobilitätsangebote und Imagekampagnen zur Ärztegewinnung.

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