Kommunale Eingliederungsleistungen (Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosoziale Betreuung, Kinderbetreuung)
Kommune über das Jobcenter · bundesweit
Nach Paragraf 16a SGB II erbringen die Kommunen vier flankierende Leistungen, wenn sie für die Eingliederung in Arbeit nötig sind: Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder und häusliche Pflege von Angehörigen, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung sowie Suchtberatung. Diese Angebote sind kostenfrei und werden über das Jobcenter eingeleitet, das den Kontakt zu den örtlichen Beratungsstellen herstellt. Sie richten sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Grundsicherungsbezug.
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