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LandZuschuss

Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) · Mecklenburg-Vorpommern

Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung für Klimaschutzvorhaben von Kommunen, Kirchen, Vereinen, Verbänden und Stiftungen, die Treibhausgase um mindestens 30 Prozent senken. Der Basisfördersatz beträgt 25, 50 oder 60 Prozent, mit Boni bis maximal 70 Prozent. Bei Gesamtausgaben unter 200.000 Euro erfolgt die Förderung als Festbetragsfinanzierung.

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