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KfW 458 Heizungsförderung - Einkommensbonus mit Familienzuschlag

KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie · bundesweit

Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten für ihre Hauptwohneinheit einen einkommensabhängigen Bonus auf die förderfähigen Gesamtkosten. Er beträgt 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes minderjähriges Kind im Haushalt, steigt die Bemessungsgrenze pauschal und einmalig um 10.000 Euro, sodass der Bonus bis zu einem Einkommen von 60.000 Euro möglich bleibt. Ab 60.001 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen entfällt der Bonus.

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