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KfW 159 Altersgerecht Umbauen - Barrierereduzierung und Einbruchschutz

KfW · bundesweit

Förderkredit für den Abbau von Barrieren im Wohngebäude und im Wohnumfeld sowie für Einbruchschutz. Gefördert werden barrierefreie Wege und Zugaenge, Aufzüge, Lifte und Rampen, barrierefreie Bäder, Smart-Home-Technik und Gemeinschaftsräume sowie einbruchhemmende Türen, Fenster, Schloesser, Rolläden und Alarmanlagen. Der Kredit beträgt bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit bei Laufzeiten bis 30 Jahre und Zinsbindung bis 10 Jahre. Antragsberechtigt sind private Eigentümer und Mieter, Wohnungsgenossenschaften, Wohnungsunternehmen, Bauherrengemeinschaften und öffentliche Einrichtungen. Eigenleistungen und Ferienimmobilien sind ausgeschlossen.

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