Freistellung zur Begleitung in der letzten Lebensphase
Arbeitgeber auf gesetzlicher Grundlage nach dem Pflegezeitgesetz · bundesweit
Beschäftigte können sich für bis zu drei Monate ganz oder teilweise freistellen lassen, um einen nahen Angehoerigen in der letzten Lebensphase zu begleiten. Voraussetzung ist eine fortschreitende, nicht heilbare Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten, nachgewiesen durch ein aerztliches Zeugnis. Ein anerkannter Pflegegrad ist dafuer nicht erforderlich. Für die Zeit der Freistellung kann ein zinsloses Darlehen des Bundes beantragt werden.
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