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Förderung von Mietwohnungen in Bayern (Einkommensorientierte Förderung und Bayerisches Wohnungsbauprogramm)

Freistaat Bayern, Bewilligung durch die sieben Regierungen und drei Großstädte, Abwicklung über die BayernLabo · Bayern

Bayern fördert den Bau und Umbau bezahlbarer Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Das Staatsministerium nennt ein Staatsdarlehen zu 2,5 Prozent Zinsen, einen Basiszuschuss von bis zu 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche sowie ergänzende Zuschüsse von bis zu 100 Euro je Quadratmeter für barrierefreie Grundrisse und 20.000 Euro je Geschoss ausser dem Erdgeschoss für einen Aufzug. Hinzu kommen laufende Mietzuschüsse, die die Differenz zwischen Erstvermietungsmiete und zumutbarer Miete ausgleichen; die zumutbare Miete der Einkommensstufe I liegt je nach oertlichem Mietniveau zwischen 5 und 10 Euro je Quadratmeter. Verlangt werden eine Bindung von 35 Jahren, mindestens 15 Prozent Eigenkapital und eine angemessene Wohnfläche je Haushaltsgröße. Die Bewerbung für das Jahresbauprogramm 2027 ist bis zum 15. Oktober 2026 bei der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen; die genannten Konditionen stehen unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der neuen Förderrichtlinie.

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