Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL) Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligung durch die Bezirksregierungen · Nordrhein-Westfalen
Zuschuss von 40 bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, für Unternehmen 25 bis 70 Prozent, für Planungen, Monitoring, wasserbauliche Maßnahmen, Deiche, Rückhaltebecken, naturnahe Gewässerentwicklung, Flächenbereitstellung sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und des Hochwasserrisikomanagements.
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