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Erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO, grüner Wasserstoff und E-Fuels) als Erfüllungsoption

Umweltbundesamt (Vollzug der 37. BImSchV), Hauptzollamt Frankfurt (Oder) · bundesweit

Grüner Wasserstoff und strombasierte E-Fuels werden über die 37. BImSchV auf die THG-Quote angerechnet, wenn der eingesetzte Strom über Direktanschluss oder nach den Netzbezugsregeln der Paragrafen 5 bis 9 stammt und die Mindesteinsparung erreicht wird. Bei der Berechnung des Referenzwerts wird die energetische Menge ab 2024 mit dem Faktor 3 multipliziert, ab 2037 mit 2,5, ab 2038 mit 2, ab 2039 mit 1,5 und ab 2040 mit 1.

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