Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege NRW)
Land Nordrhein-Westfalen, MHKBD · Nordrhein-Westfalen
Zuschuss von maximal 350.000 Euro für Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern. Natürliche und juristische Personen des Privatrechts erhalten 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Kirchen, Religionsgemeinschaften und Kommunen 30 Prozent. Gefördert werden auch wissenschaftliche Erforschung, Erfassung und Praesentation.
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