Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (Junglandwirteprämie, JES)
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden · bundesweit
Junglandwirtinnen und Junglandwirte erhalten eine zusätzliche Zahlung je Hektar. Die Förderung ist auf maximal 120 Hektar und auf höchstens fuenf Jahre ab der ersten Niederlassung begrenzt.
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