Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit
Bund, Finanzverwaltung · bundesweit
Für jeden Arbeitstag, an dem die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird, können 0,38 Euro je vollem Entfernungskilometer als Werbungskosten abgezogen werden. Der Höchstbetrag liegt bei 4.500 Euro im Kalenderjahr. Wer einen eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt, kann auch mehr als 4.500 Euro ansetzen. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können die tatsaechlichen Aufwendungen angesetzt werden, soweit sie die Entfernungspauschale des Jahres übersteigen.
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