Antragio
BundZuschuss

E-Lastenfahrrad-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, umgesetzt vom BAFA · bundesweit

Zuschuss von 25 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 3.500 Euro je fabrikneuem E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhänger für den gewerblichen Einsatz. Das Rad muss mindestens 170 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht haben und deutlich mehr Transportkapazität bieten als ein normales Fahrrad. Antragsberechtigt sind private Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, kommunale Unternehmen in privatrechtlicher Form sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Hochschulen. Anträge laufen elektronisch über das BAFA-Portal, eine feste Einreichungsfrist gibt es nicht.

Community

Noch keine Beiträge

Melde dich an, um mitzuschreiben. Lesen kannst du hier auch ohne Konto.

Sei die Erste oder der Erste hier

Zu E-Lastenfahrrad-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative hat noch niemand geschrieben. Frag, was dir unklar ist, oder erzähl, wie dein Antrag gelaufen ist. Wie lange hat die Bearbeitung gedauert? Welche Unterlagen wurden verlangt? Genau solche Sätze sparen den Nächsten Wochen.

Beiträge stammen von Nutzerinnen und Nutzern und geben deren eigene Erfahrung wieder. Sie sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Verbindlich ist immer die Richtlinie des Fördergebers.