Bundesmittel für bauliche Maßnahmen politischer Stiftungen
Bund, zuständige oberste Bundesbehörde · bundesweit
Politische Stiftungen können Bundesmittel für bauliche Maßnahmen erhalten, etwa für Bildungszentren, Tagungshäuser und Verwaltungsgebäude. Anders als bei den Globalzuschüssen darf hier vom Verteilungsschlüssel nach den Bundestagswahlergebnissen abgewichen werden, soweit sachliche Gründe das erfordern. Die verfügbaren Mittel ergeben sich aus dem jeweiligen Haushaltsgesetz. Es gelten die Regelungen der Bundeshaushaltsordnung.
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