Bildung und Teilhabe: Lernförderung und Nachhilfe
Jobcenter bei Bürgergeldbezug, sonst Stadt, Gemeinde oder Landkreis · bundesweit
Kinder aus Familien mit geringem Einkommen erhalten Nachhilfe, wenn sie zusätzliche Lernförderung brauchen. Laut Familienportal werden die tatsaechlichen Kosten übernommen. Anspruch besteht bei Bezug von Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Der Antrag wird beim Jobcenter oder bei Stadt, Gemeinde beziehungsweise Landkreis gestellt, meist mit einer Bestätigung der Schule über den Förderbedarf.
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