Berufsausbildungsbeihilfe
Bundesagentur für Arbeit · bundesweit
Die Berufsausbildungsbeihilfe unterstützt Auszubildende in einer betrieblichen oder ausserbetrieblichen Berufsausbildung sowie Teilnehmende an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. Sie deckt den Bedarf für Lebensunterhalt, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen, soweit die erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfuegung stehen. Einkommen der Auszubildenden, der Eltern und des Partners wird angerechnet. Der Antrag sollte vor Ausbildungsbeginn gestellt werden, eine nachträgliche Antragstellung ist möglich.
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