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Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) · bundesweit

Wer Bürgergeld, Arbeitslosengeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht oder aus anderen Gründen finanziell bedürftig ist, kann vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs befreit werden. Auch Beschäftigte können befreit werden, wenn ihr Bruttomonatsentgelt bestimmte, jährlich angepasste Grenzen nicht überschreitet; Kinder werden dabei berücksichtigt. Der Kurs ist dann für die Teilnehmenden kostenfrei. Der Antrag wird digital über das Bundesportal oder mit dem Formular 630.027r bei der zuständigen Regionalstelle gestellt.

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