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BAföG für Studierende (Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz)

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Ämter für Ausbildungsförderung · bundesweit

Monatliche Ausbildungsförderung für Studierende an Hochschulen, Akademien und höheren Fachschulen. Der Bedarfssatz beträgt 534 Euro bei den Eltern wohnend und 855 Euro auswärts wohnend, mit dem Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag von 137 Euro liegt der Höchstsatz bei 992 Euro monatlich. Studierende erhalten die Förderung in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen.

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