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Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden · bundesweit

Jährliche Flächenzahlung für Betriebe in Berggebieten sowie in aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten. Sie gleicht Einkommensverluste und Mehrkosten gegenueber Gunstlagen aus und beträgt mindestens 25 Euro im Landesdurchschnitt und höchstens 250 Euro je Hektar landwirtschaftlicher Fläche.

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