# Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Pflegezeit

Wer wegen einer Pflegezeit vollständig freigestellt ist oder nur noch geringfuegig beschäftigt arbeitet, erhält auf Antrag Zuschüsse zu den Beiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Zuschüsse entsprechen der Höhe der Mindestbeiträge freiwillig gesetzlich Versicherter und dürfen die tatsaechlichen Beiträge nicht übersteigen. Sie gelten auch für private Krankenversicherungen. Voraussetzung ist, dass keine beitragsfreie Familienversicherung möglich ist.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Pflegekasse oder privates Versicherungsunternehmen der pflegebedürftigen Person |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Arbeitnehmer, Privatpersonen |
| Themen | Gesundheit und Pflege, Sozialleistung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Vollständige Freistellung nach Paragraf 3 Pflegezeitgesetz oder Reduzierung auf eine geringfuegige Beschäftigung
- Keine Möglichkeit einer beitragsfreien Familienversicherung
- Antrag bei der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen der pflegebedürftigen Person

## Kombinierbarkeit

Ergänzt Pflegezeit und das zinslose Darlehen des Bundes

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Pflegezeit beantragen?

Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Pflegezeit richtet sich an Arbeitnehmer und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Vollständige Freistellung nach Paragraf 3 Pflegezeitgesetz oder Reduzierung auf eine geringfuegige Beschäftigung

### Wo gilt Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Pflegezeit?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Pflegezeit vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Pflegezeit beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Pflegezeit mit anderen Förderungen kombinieren?

Ergänzt Pflegezeit und das zinslose Darlehen des Bundes Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Pflegezeit?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__44a.html
- Antragstellung: https://www.wege-zur-pflege.de/wege-zur-pflege/pflegende-angehoerige/berufliche-freistellung-und-darlehen/sozialversicherung-waehrend-pflegezeit-und-familienpflegezeit
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/zuschuesse-zur-kranken-und-pflegeversicherung-waehrend-der-pflegezeit-pflegekasse-oder-pri
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gesundheit

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/zuschuesse-zur-kranken-und-pflegeversicherung-waehrend-der-pflegezeit-pflegekasse-oder-pri
