# Zuschüsse des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege bei Baudenkmälern

Landesmittel für die Erhaltung, Sicherung und Restaurierung von Baudenkmälern in Bayern. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kommunen und Kirchen; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Gefördert werden die denkmalpflegerischen Mehrkosten, die über den Schwellenwerten von 5.000 Euro für Privatpersonen und 10.000 Euro für Kommunen liegen müssen. Das Verfahren ist zweistufig: zunächst Kontakt mit der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises oder der Stadt, danach Einreichung des Förderantrags über diese Behörde. Anträge dürfen nicht direkt an das Landesamt gesendet werden, und die Maßnahme darf noch nicht begonnen sein.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Bayern |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Kommunen, Vereine |
| Themen | Kultur, Sanierung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Eigentum an oder Verantwortung für das Baudenkmal
- Maßnahme noch nicht begonnen
- Denkmalpflegerische Mehrkosten über 5.000 Euro bei Privatpersonen, über 10.000 Euro bei Kommunen
- Erforderliche Genehmigungen liegen vor
- Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
- Antragstellung über die untere Denkmalschutzbehörde

## Kombinierbarkeit

Kombination mit Entschaedigungsfonds, Bezirks- und Gemeindemitteln sowie Stiftungen üblich

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Zuschüsse des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege bei Baudenkmälern beantragen?

Zuschüsse des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege bei Baudenkmälern richtet sich an Privatpersonen, Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Eigentum an oder Verantwortung für das Baudenkmal

### Wo gilt Zuschüsse des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege bei Baudenkmälern?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Zuschüsse des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege bei Baudenkmälern vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Zuschüsse des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege bei Baudenkmälern beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Zuschüsse des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege bei Baudenkmälern mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombination mit Entschaedigungsfonds, Bezirks- und Gemeindemitteln sowie Stiftungen üblich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Zuschüsse des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege bei Baudenkmälern?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.blfd.bayern.de/information-service/zuschuesse_steuer/baudenkmaeler/index.html
- Antragstellung: https://www.blfd.bayern.de/information-service/zuschuesse_steuer/baudenkmaeler/index.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/zuschuesse-des-bayerischen-landesamts-fuer-denkmalpflege-bei-baudenkmaelern-bayerisches-la
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur
- Alles zur Förderung in Bayern: https://antragio.com/bundesland/bayern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/zuschuesse-des-bayerischen-landesamts-fuer-denkmalpflege-bei-baudenkmaelern-bayerisches-la
