# Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung Nordrhein-Westfalen (ZunA NRW)

Zuschüsse und Darlehen für Erhalt und Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur in sechs Förderbereichen: industrielle Abwasserbehandlung, Energieeffizienz, Hochwasserschutz, Anpassung an den Klimawandel, Spurenstoffelimination und Forschungsvorhaben. Förderquoten der Zuschüsse zwischen 30 und 100 Prozent, im Förderbereich 5.2 maximal 200 Euro je Meter.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen und Bund, Abwicklung über die NRW.BANK |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Kommunen, Unternehmen, Privatpersonen |
| Themen | Sonstiges, Natur und Umwelt |
| Frist | Antragstellung bis 31. Dezember 2028 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Gemeinde, Gemeindeverband, kommunale Einrichtung, juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, gewerbliches Unternehmen, Forschungseinrichtung oder Privatperson je nach Förderbereich
- Antrag bei der NRW.BANK, für Förderbereich 6 beim LANUV
- Bei Darlehen kein Vorhabenbeginn vor Antragstellung, bei Zuschüssen nicht vor Bewilligung

## Kombinierbarkeit

NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung Nordrhein-Westfalen (ZunA NRW) beantragen?

Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung Nordrhein-Westfalen (ZunA NRW) richtet sich an Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Gemeinde, Gemeindeverband, kommunale Einrichtung, juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, gewerbliches Unternehmen, Forschungseinrichtung oder Privatperson je nach Förderbereich

### Wie viel Geld gibt es bei Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung Nordrhein-Westfalen (ZunA NRW)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung Nordrhein-Westfalen (ZunA NRW)?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung Nordrhein-Westfalen (ZunA NRW) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung Nordrhein-Westfalen (ZunA NRW) beantragen?

Antragstellung bis 31. Dezember 2028 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung Nordrhein-Westfalen (ZunA NRW) mit anderen Förderungen kombinieren?

NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung Nordrhein-Westfalen (ZunA NRW)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60185/zukunftsfaehige-und-nachhaltige-abwasserbeseitigung-nrw-zuna-nrw.html
- Antragstellung: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60185/zukunftsfaehige-und-nachhaltige-abwasserbeseitigung-nrw-zuna-nrw.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/zukunftsfaehige-und-nachhaltige-abwasserbeseitigung-nordrhein-westfalen-zuna-nrw-land-nord
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sonstiges
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/zukunftsfaehige-und-nachhaltige-abwasserbeseitigung-nordrhein-westfalen-zuna-nrw-land-nord
