# Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten und Mietkaution nach Paragraf 22 Absatz 6 SGB II

Beim Umzug können Beziehende von Grundsicherungsgeld nach dem SGB II (früher Bürgergeld) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten erstattet bekommen, etwa Transporter, Helfer oder Genossenschaftsanteile. Voraussetzung ist die vorherige schriftliche Zusicherung des Jobcenters am bisherigen Wohnort und dass der Umzug notwendig ist. Die Mietkaution und Genossenschaftsanteile werden ebenfalls übernommen, allerdings soll dies als Darlehen erfolgen; die Zusicherung erteilt hier der Träger am neuen Wohnort. Ohne vorherige Zusicherung besteht in der Regel kein Anspruch, deshalb muss der Antrag vor Abschluss des Mietvertrags gestellt werden.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Jobcenter beziehungsweise kommunaler Träger |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Wohnen und Miete, Sozialleistung |
| Frist | laufend, Antrag zwingend vor dem Umzug |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Vorherige schriftliche Zusicherung des zuständigen Trägers, vor Vertragsabschluss und vor dem Umzug
- Notwendigkeit des Umzugs, etwa Kostensenkungsaufforderung, Arbeitsaufnahme oder unzumutbare Wohnsituation
- Angemessenheit der neuen Wohnung
- Kaution und Genossenschaftsanteile in der Regel als Darlehen

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit der Erstausstattung nach Paragraf 24 Absatz 3 SGB II

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten und Mietkaution nach Paragraf 22 Absatz 6 SGB II beantragen?

Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten und Mietkaution nach Paragraf 22 Absatz 6 SGB II richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Vorherige schriftliche Zusicherung des zuständigen Trägers, vor Vertragsabschluss und vor dem Umzug

### Wo gilt Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten und Mietkaution nach Paragraf 22 Absatz 6 SGB II?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten und Mietkaution nach Paragraf 22 Absatz 6 SGB II vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten und Mietkaution nach Paragraf 22 Absatz 6 SGB II beantragen?

laufend, Antrag zwingend vor dem Umzug Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten und Mietkaution nach Paragraf 22 Absatz 6 SGB II mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit der Erstausstattung nach Paragraf 24 Absatz 3 SGB II Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten und Mietkaution nach Paragraf 22 Absatz 6 SGB II?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/wohnungsbeschaffungskosten-umzugskosten-und-mietkaution-nach-paragraf-22-absatz-6-sgb-ii-j
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohnen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/wohnungsbeschaffungskosten-umzugskosten-und-mietkaution-nach-paragraf-22-absatz-6-sgb-ii-j
