# Wohngeld (Mietzuschuss)

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem Einkommen. Die Höhe haengt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete ab; feste Beträge gibt es nicht. Seit der Reform Wohngeld-Plus enthält die Leistung dauerhaft eine Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente. Wer Grundsicherungsgeld nach dem SGB II (bis zur Umbenennung Bürgergeld), Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bezieht, ist nach Paragraf 7 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen, weil die Unterkunftskosten dort bereits übernommen werden. Für BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe steht der Ausschluss nicht in Paragraf 7, sondern in Paragraf 20 Absatz 2 WoGG.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bund und Länder, Bearbeitung durch die oertliche Wohngeldbehörde |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer |
| Themen | Wohnen und Miete, Sozialleistung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Eigene Mietzahlung für selbst genutzten Wohnraum
- Einkommen unterhalb der Grenzen nach Haushaltsgröße und Mietenstufe
- Kein Bezug von Grundsicherungsgeld nach dem SGB II oder von Grundsicherung beziehungsweise Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Ausschluss nach Paragraf 7 WoGG); kein BAföG und keine Berufsausbildungsbeihilfe (Ausschluss nach Paragraf 20 Absatz 2 WoGG)
- Antrag bei der Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung

## Kombinierbarkeit

Nicht mit dem Grundsicherungsgeld nach dem SGB II oder der Grundsicherung nach dem SGB XII kombinierbar; Kinderzuschlag ist möglich

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Wohngeld (Mietzuschuss) beantragen?

Wohngeld (Mietzuschuss) richtet sich an Privatpersonen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Eigene Mietzahlung für selbst genutzten Wohnraum

### Wo gilt Wohngeld (Mietzuschuss)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Wohngeld (Mietzuschuss) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Wohngeld (Mietzuschuss) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Wohngeld (Mietzuschuss) mit anderen Förderungen kombinieren?

Nicht mit dem Grundsicherungsgeld nach dem SGB II oder der Grundsicherung nach dem SGB XII kombinierbar; Kinderzuschlag ist möglich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Wohngeld (Mietzuschuss)?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/wohngeld/wohngeld_node.html
- Antragstellung: https://www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/wohngeld/wohngeld_node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/wohngeld-mietzuschuss-bund-und-laender-bearbeitung-durch-die-oertliche-wohngeldbehoerde
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohnen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/wohngeld-mietzuschuss-bund-und-laender-bearbeitung-durch-die-oertliche-wohngeldbehoerde
