# WIR-Vielfaltszentren in Hessen

Die 32 WIR-Vielfaltszentren sind eine zentrale Säule des hessischen Landesprogramms WIR. Sie sind in die kommunalen Verwaltungen eingebunden, koordinieren und vernetzen die Integrationsarbeit vor Ort und fördern die Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamt. Mit der Novellierung der Förderrichtlinie Ende 2025 wurde die Fortführung bis Ende 2030 gesichert. Den Kommunen stehen Personalmittel für zwei WIR-Stellen in Höhe von jeweils 60.000 Euro pro Jahr zur Verfügung, zusätzlich können 20.000 Euro jährlich für eine unterstützende WIR-Mitarbeit beantragt werden. Alle zwei Jahre werden Zielvereinbarungen zwischen Land und Kommunen geschlossen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 60.000 Euro |
| Gültig | Hessen |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Soziales, Zuwanderung und Integration |
| Frist | Förderung gesichert bis Ende 2030 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt sind ausschließlich hessische Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte
- Einbindung des Vielfaltszentrums in die kommunale Verwaltung
- Abschluss von Zielvereinbarungen mit dem Land

## Kombinierbarkeit

Landesprogramm WIR - Vielfalt und Teilhabe

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (13):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
- Zeugnisse und Abschlussurkunden
- Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann WIR-Vielfaltszentren in Hessen beantragen?

WIR-Vielfaltszentren in Hessen richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind ausschließlich hessische Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte

### Wie viel Geld gibt es bei WIR-Vielfaltszentren in Hessen?

Der Höchstbetrag beträgt 60.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt WIR-Vielfaltszentren in Hessen?

Das Programm gilt in Hessen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich WIR-Vielfaltszentren in Hessen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich WIR-Vielfaltszentren in Hessen beantragen?

Förderung gesichert bis Ende 2030 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich WIR-Vielfaltszentren in Hessen mit anderen Förderungen kombinieren?

Landesprogramm WIR - Vielfalt und Teilhabe Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für WIR-Vielfaltszentren in Hessen?

Für diesen Antrag sind 13 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://integrationskompass.hessen.de/foerderprogramm/wir-vielfaltszentren
- Antragstellung: https://integrationskompass.hessen.de/foerderprogramm/wir-vielfaltszentren
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/wir-vielfaltszentren-in-hessen-hessisches-ministerium-fuer-arbeit-integration-jugend-und-s
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/soziales
- Alles zur Förderung in Hessen: https://antragio.com/bundesland/hessen

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/wir-vielfaltszentren-in-hessen-hessisches-ministerium-fuer-arbeit-integration-jugend-und-s
