# WELMO – Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen

Eigener Baustein von WELMO für Berliner Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften, die geteilt genutzte Ladestationen an Stellplätzen von Wohngebäuden in Berlin errichten. Voraussetzung ist die gemeinsame Nutzung der Ladestation durch mindestens zwei Parteien. Die Förderung ist nach Kostenbestandteilen gestaffelt: Ladestation 50 Prozent, höchstens 2.500 Euro je Normalladepunkt und 30.000 Euro je Schnellladepunkt; Grundinstallation 40 Prozent, höchstens 50.000 Euro; Netzanschluss 50 Prozent, höchstens 5.500 Euro im Niederspannungs- und 55.000 Euro im Mittelspannungsnetz. In beihilferechtlich relevanten Faellen gelten 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 20 Prozent für große Unternehmen. Damit deckt Berlin den Fall ab, den das Bundesprogramm für Mehrparteienhäuser erst seit April 2026 bundesweit fördert. Eine Doppelförderung derselben Kosten aus beiden Toepfen ist nicht möglich.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin, Abwicklung über die IBB Business Team GmbH |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 55.000 Euro |
| Gültig | Berlin |
| Zielgruppe | Unternehmen, Vermieter |
| Themen | Mobilität, Energie, Wohnen und Miete |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Wohnungsunternehmen mit Bestand in Berlin
- Ladeinfrastruktur im Wohnungsbestand im Stadtgebiet Berlin
- Antragstellung vor Maßnahmenbeginn über das elektronische Antragssystem

## Kombinierbarkeit

Keine Doppelförderung derselben Ausgaben mit dem Bundesprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (31):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann WELMO – Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen beantragen?

WELMO – Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen richtet sich an Unternehmen und Vermieter. Zusätzlich gilt: Wohnungsunternehmen mit Bestand in Berlin

### Wie viel Geld gibt es bei WELMO – Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 55.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt WELMO – Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen?

Das Programm gilt in Berlin. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich WELMO – Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich WELMO – Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich WELMO – Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen mit anderen Förderungen kombinieren?

Keine Doppelförderung derselben Ausgaben mit dem Bundesprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für WELMO – Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen?

Für diesen Antrag sind 31 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 13 Fragen und dauert etwa 5 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ibb-business-team.de/welmo/finanzierungsfoerderung/
- Antragstellung: https://www.ibb-business-team.de/welmo/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/welmo-ladeinfrastruktur-fuer-wohnungsunternehmen-senatsverwaltung-fuer-wirtschaft-energie
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Berlin: https://antragio.com/bundesland/berlin

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/welmo-ladeinfrastruktur-fuer-wohnungsunternehmen-senatsverwaltung-fuer-wirtschaft-energie
