# Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld

Wer eine geförderte Weiterbildung zu einem anerkannten Ausbildungsabschluss macht, erhält Prämien für bestandene Prüfungen: 1.000 Euro nach der Zwischenprüfung und 1.500 Euro nach der Abschlussprüfung. Arbeitslose bekommen während der Weiterbildung zusätzlich ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro. Auch erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II erhalten das Weiterbildungsgeld, wenn sie neben einem bestehenden Arbeitsverhältnis an einer geförderten Weiterbildung teilnehmen. Die Ausbildungsdauer des Zielberufs muss mindestens zwei Jahre betragen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Prämie |
| Höchstbetrag | 1.500 Euro |
| Mindestbetrag | 150 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Arbeitnehmer, Privatpersonen |
| Themen | Bildung, Sozialleistung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Teilnahme an einer nach Paragraf 81 oder 82 SGB III geförderten Weiterbildung
- Weiterbildung führt zu einem Abschluss in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsberuf
- Bestandene Zwischen- oder Abschlussprüfung für die Prämien

## Kombinierbarkeit

Bildungsgutschein, Arbeitslosengeld, Grundsicherungsgeld

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld beantragen?

Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld richtet sich an Arbeitnehmer und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Teilnahme an einer nach Paragraf 81 oder 82 SGB III geförderten Weiterbildung

### Wie viel Geld gibt es bei Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld?

Der Höchstbetrag beträgt 1.500 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld mit anderen Förderungen kombinieren?

Bildungsgutschein, Arbeitslosengeld, Grundsicherungsgeld Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__87a.html
- Antragstellung: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/weiterbildungspraemie-und-weiterbildungsgeld-bundesagentur-fuer-arbeit-jobcenter
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/bildung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/weiterbildungspraemie-und-weiterbildungsgeld-bundesagentur-fuer-arbeit-jobcenter
