# Weiterbildungsförderung für Beschäftigte (Qualifizierungschancengesetz)

Auch wer in Beschäftigung steht, kann eine berufliche Weiterbildung von der Agentur für Arbeit gefördert bekommen. Übernommen werden Lehrgangskosten ganz oder teilweise, in der Regel mit einer anteiligen Kostenbeteiligung des Betriebs, dazu Fahrkosten und Kinderbetreuungskosten. Der Betrieb kann zusätzlich Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die Zeit der Weiterbildung erhalten. Die Antragstellung ist einzeln oder als Sammelantrag für mehrere Beschäftigte möglich. Bei abschlussorientierten Weiterbildungen besteht zusätzlich Anspruch auf die Weiterbildungsprämie.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesagentur für Arbeit |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Arbeitnehmer, Unternehmen |
| Themen | Bildung, Personal |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Bestehendes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
- In der Regel anteilige Kostenübernahme durch den Betrieb
- Zugelassener Träger und zugelassene Maßnahme nach AZAV
- Beratungsgespraech und Bewilligung vor Beginn der Weiterbildung

## Kombinierbarkeit

Weiterbildungsprämie

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Weiterbildungsförderung für Beschäftigte (Qualifizierungschancengesetz) beantragen?

Weiterbildungsförderung für Beschäftigte (Qualifizierungschancengesetz) richtet sich an Arbeitnehmer und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Bestehendes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis

### Wo gilt Weiterbildungsförderung für Beschäftigte (Qualifizierungschancengesetz)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Weiterbildungsförderung für Beschäftigte (Qualifizierungschancengesetz) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Weiterbildungsförderung für Beschäftigte (Qualifizierungschancengesetz) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Weiterbildungsförderung für Beschäftigte (Qualifizierungschancengesetz) mit anderen Förderungen kombinieren?

Weiterbildungsprämie Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Weiterbildungsförderung für Beschäftigte (Qualifizierungschancengesetz)?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung/foerderung-beschaeftigte
- Antragstellung: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung/foerderung-beschaeftigte
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/weiterbildungsfoerderung-fuer-beschaeftigte-qualifizierungschancengesetz-bundesagentur-fue
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/bildung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/weiterbildungsfoerderung-fuer-beschaeftigte-qualifizierungschancengesetz-bundesagentur-fue
