# Verpflichtende Beteiligung der Gemeinden an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bayern (BayWiVG)

Bayern hat durch eine Neufassung des Bayerischen Gesetzes über wirtschafts-, energiewirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften (BayWiVG) zum 1. Januar 2026 eine verbindliche Beteiligungspflicht geschaffen. Gemeinden, deren Gebiet zumindest teilweise im Umkreis von 2.500 Metern um die Windenergieanlage liegt, müssen im Wert von mindestens 0,2 bis etwa 0,3 Cent je Kilowattstunde beteiligt werden. Wird die Pflicht nicht erfüllt, droht eine Ausgleichsabgabe von insgesamt 0,3 Cent je Kilowattstunde. Vorhabenträger können direkte Zahlungen oder andere Beteiligungsmodelle vereinbaren, solange die Wertspanne eingehalten wird; die Beteiligung muss für mindestens 20 Jahre erfolgen. Das Wirtschaftsministerium rechnet bei einer 7-Megawatt-Anlage mit 2.000 Volllaststunden mit 28.000 bis 42.000 Euro jährlich.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Freistaat Bayern, Zahlung durch die Vorhabenträger |
| Ebene | Land |
| Förderart | Prämie |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Bayern |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Energie, Sonstiges |
| Frist | laufend, verbindlich seit 1. Januar 2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Windenergieanlage oder Photovoltaik-Freiflächenanlage in Bayern
- Gemeindegebiet zumindest teilweise im Umkreis von 2.500 Metern um die Windenergieanlage
- Beteiligungswert von mindestens 0,2 bis etwa 0,3 Cent je Kilowattstunde
- Beteiligungsdauer mindestens 20 Jahre
- Bei Nichterfüllung Ausgleichsabgabe von insgesamt 0,3 Cent je Kilowattstunde

## Kombinierbarkeit

Baut auf der bundesrechtlichen Regelung des Paragrafen 6 EEG auf und macht sie in Bayern verpflichtend

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Verpflichtende Beteiligung der Gemeinden an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bayern (BayWiVG) beantragen?

Verpflichtende Beteiligung der Gemeinden an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bayern (BayWiVG) richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Windenergieanlage oder Photovoltaik-Freiflächenanlage in Bayern

### Wo gilt Verpflichtende Beteiligung der Gemeinden an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bayern (BayWiVG)?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Verpflichtende Beteiligung der Gemeinden an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bayern (BayWiVG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Verpflichtende Beteiligung der Gemeinden an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bayern (BayWiVG) beantragen?

laufend, verbindlich seit 1. Januar 2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Verpflichtende Beteiligung der Gemeinden an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bayern (BayWiVG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Baut auf der bundesrechtlichen Regelung des Paragrafen 6 EEG auf und macht sie in Bayern verpflichtend Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Verpflichtende Beteiligung der Gemeinden an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bayern (BayWiVG)?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.stmwi.bayern.de/energie/energiewende/beteiligung-an-windenergie-und-pv-freiflaechenanlagen/
- Antragstellung: https://www.stmwi.bayern.de/energie/energiewende/beteiligung-an-windenergie-und-pv-freiflaechenanlagen/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/verpflichtende-beteiligung-der-gemeinden-an-windenergie-und-photovoltaik-freiflaechenanlag
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Bayern: https://antragio.com/bundesland/bayern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/verpflichtende-beteiligung-der-gemeinden-an-windenergie-und-photovoltaik-freiflaechenanlag
