# Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen nach Paragraf 228 SGB IX

Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeintraechtigt oder hilflos oder gehoerlos sind, werden im öffentlichen Nahverkehr unentgeltlich befördert. Das betrifft die Merkzeichen G, aG, H, Bl und Gl. Notwendig sind ein Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke, das beim Versorgungsamt des Wohnsitzlandes beantragt wird. Die Wertmarke kostet nach Paragraf 228 Absatz 3 SGB IX 80 Euro für ein Jahr oder 40 Euro für ein halbes Jahr. Kostenlos ist sie unter anderem für blinde und hilflose Menschen (Merkzeichen Bl oder H), für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld, Sozialhilfe oder vergleichbaren Leistungen sowie für bestimmte Kriegsbeschaedigte. Die Freifahrt gilt bundesweit im Nahverkehr, nicht im Fernverkehr.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bund, Ausgabe von Ausweis und Wertmarke durch die Versorgungsaemter der Länder |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Mobilität, Soziales, Gesundheit und Pflege |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl
- Beiblatt mit gültiger Wertmarke, beantragt beim zuständigen Versorgungsamt des Wohnsitzlandes
- Eigenbeteiligung 80 Euro für ein Jahr oder 40 Euro für ein halbes Jahr, Befreiung bei Bl, H oder Leistungsbezug
- Ausweis und Wertmarke im Original mitführen
- Wer eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nimmt, erhält keine Wertmarke

## Kombinierbarkeit

Freifahrt der Begleitperson bei Merkzeichen B

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (16):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Zulassungsbescheinigung Teil I

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen nach Paragraf 228 SGB IX beantragen?

Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen nach Paragraf 228 SGB IX richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl

### Wo gilt Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen nach Paragraf 228 SGB IX?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen nach Paragraf 228 SGB IX vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen nach Paragraf 228 SGB IX beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen nach Paragraf 228 SGB IX mit anderen Förderungen kombinieren?

Freifahrt der Begleitperson bei Merkzeichen B Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen nach Paragraf 228 SGB IX?

Für diesen Antrag sind 16 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 11 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__228.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__228.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/unentgeltliche-befoerderung-schwerbehinderter-menschen-nach-paragraf-228-sgb-ix-bund-ausga
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/unentgeltliche-befoerderung-schwerbehinderter-menschen-nach-paragraf-228-sgb-ix-bund-ausga
